Kolbenente
© Mittermeier B.
Die Kolbenente gehört zu den Tauchenten und ernährt sich vorwiegend von pflanzlicher Kost. Dank ihres markanten roten Schnabels und des rotbraunen, dreieckig wirkenden Kopfes mit Federhaube sind die Männchen unverwechselbar. Ihr hauptsächliches Verbreitungsgebiet liegt in Mittelasien bis Nordwestchina, aber auch bei uns in Bayern brütet die Kolbenente.
Erscheinungsbild
Im Schlichtkleid ähnelt sich das Körpergefieder der beiden Geschlechter stark. Es hat eine bräunliche Färbung, während der vordere Hals und die Wangen sich hell weißlich absetzen. Als sichere Unterscheidungsmerkmale der Geschlechter dienen im Schlichtkleid Schnabel- und Augenfarbe, die unverändert bei den Erpeln rot und bei den Weibachen dunkel gefärbt sind.
Wissenswertes auf einen Blick
- Wissenschaftlicher Name: Netta rufina
- Gewicht: 830 bis 1400 g
- Größe: 53 bis 57 cm, Flügelspannweite: 84 bis 88 cm
- Alter: bis 7 Jahre (ältester beringter Vogel)
- Geschlechterunterschied: deutlicher Geschlechtsdimorphismus im Prachtkleid. Erpel mit auffälligem rotbraunem Kopf, rotem Schnabel und mehrfarbigem Gefieder. Die Weibchen sind weniger auffällig gefärbt.
- Gelege: 8 bis 10 Eier
Die Stimme der Kolbenente
Die Kolbenente ist eher schweigsam. Die Erpel lassen ab und zu ein "bäht" hören und der Ruf der Weibchen erinnert an Hundegebell, wenn sie verfolgt werden. Hören Sie hier das "bäht" eines Männchens.
Autor: TSA / Tierstimmenarchiv Berlin
Kolbenenten in Bayern
Das größte Brutvorkommen der Kolbenente liegt im asiatischen Raum zwischen Mittelasien und Nordwestchina, wo die Art in Steppengebieten brütet. In Mitteleuropa gibt es nur kleinere, inselartige Brutvorkommen. Der Brutbestand wird in Bayern auf 300 bis 410 Brutpaare geschätzt, mit steigender Tendenz. Rund die Hälfte des deutschen Brutbestands befindet sich in Bayern, wodurch uns eine besondere Verantwortung beim Schutz der Art zukommt. In Bayern brütet die Kolbenente an den südlichen Flüssen, an der Donau und an den Voralpenseen einschließlich des Bodensees. Nördlich der Donau gibt es Brutnachweise im Aischgrund und im Nürnberger Stadtgebiet, ebenso aus Unterfranken, der Regentalaue, dem Rußweihergebiet, dem Starnberger See, sowie Isar, Iller und Ammer.
Viele Kolbenenten ziehen im Winter in Überwinterungsgebiete im Mittelmeerraum, ans Schwarze Meer sowie nach Vorderasien und Hinterindien. Einige der bayerischen Brutvögel und darüber hinaus auch Kolbenenten aus Nordeuropa überwintern in Bayern oder halten Rast auf unseren großen, eisfreien Seen. Im Winterhalbjahr sind das Ismaninger Teichgebiet, Chiemsee und Ammersee die wichtigsten Gewässer für den Aufenthalt der Kolbenenten.
Lebensraum und Lebensweise
© Stahl F. (LWF)
Kolbenenten sind sowohl am Tag als auch in der Nacht aktiv. In den Wintermonaten leben sie gesellig.
Ernährung
Kolbenenten im Jahresverlauf
Die Enten legen ihre Eier überwiegend in den Monaten Mai und Juni ab. Die Brut- und Führungszeit dauert bis August/ September.
Der Wechsel des Gefieders, die sogenannte Mauser, findet bei den Erpeln hauptsächlich zwischen Juni bis Anfang September statt. Da die Weibchen während dieser Zeit noch mit der Führung der Jungen beschäftigt sind, mausern sie etwa einen Monat später als die Erpel. Während der Mauser sind beide Geschlechter für rund drei bis vier Wochen flugunfähig.
Jägersprache
Für die Kolbenente werden unter den Jägern unter anderem folgende Begriffe verwendet:
- Erpel: männliches Tier
- Ente: weibliches Tier
- Junge: Küken
- Schof: Familienverband
- Ständer: Beine
- Latschen: Füße
- Bürzel: Schwanz
- Prachtkleid: farbenfrohes, auffallendes Gefieder des Erpels im Winterhalbjahr bis zur Balz
- Schlichtkleid: weniger auffallendes Federkleid des Erpels nach der Balz im Frühjahr bis zum Spätsommer
- Spiegel: auffällig gefärbter Bereich im Gefieder
- Großgefieder: Schwungfedern des Flügels und Steuerfedern des Schwanzes
- Kleingefieder: Federn, die der Körperbedeckung dienen
- Mauser: Gefiederwechsel
- einfallen: wassern oder landen
- aufstehen: auffliegen
Management
Es besteht jedoch eine ganzjährige Schonzeit.
Die illegale Tötung eines ganzjährig geschonten Wildtieres stellt eine Straftat nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesjagdgesetzes dar.