Schwarzmilan
© H.-J. Fünfstück/www.5erls-naturfotos.de
Global gesehen ist der Schwarzmilan die häufigste Greifvogelart. Er bevorzugt Lebensräume in Wassernähe. Mit mehreren Unterarten bewohnt der Schwarzmilan große Bereiche Europas, Asiens und Afrikas. In Bayern ist der Schwarzmilan ein seltener Brutvogel, der sensibel auf Störungen in Horstnähe reagiert.
Erscheinungsbild
Wie bei den meisten Greifvögeln sind die Männchen kleiner und leichter als die Weibchen. Anhand des Gefieders lassen sie sich nicht unterscheiden. Dieses ist dunkelbraun gefärbt und unterseits fein schwarz gestrichelt. Der Kopf und die Kehl- und Nackenpartien sind heller bzw. hellgrau mit feiner schwarzer Strichelung. Die schwärzlichen Spitzen der Handschwingen („Finger“) setzen sich deutlich vom restlichen Flügel ab. Schwarzmilane haben einen gelben Schnabel mit Reiß-Haken, der an der Spitze schwarz ist. Die Beine ausgefärbter Vögel sind gelb, die Krallen schwarz. Jungvögel haben im Vergleich zu Altvögeln einen helleren Körper und sind auf der Köperoberseite kontrastreicher gefärbt. Die Umfärbung der Iris von hellbraun in ein mattes Gelb findet erst im 7. oder 8 Lebensjahr statt.
Wissenswertes auf einem Blick
- Ordnung: Habichtartige
- Wissenschaftlicher Name: Milvus migrans
- Gewicht: Männchen: ca. 810 g; Weibchen: ca. 850 g
- Größe: 55 bis 60 cm, Flügelspannweite 140 bis 150 cm
- Alter: bis zu 24 Jahre
- Geschlechterunterschied: Weibchen sind größer und schwerer als Männchen
- Gelege: 2 bis 3 (selten 4) Eier pro Gelege; 1 Gelege pro Jahr
Die Stimme des Schwarzmilans
Die wiehernden oder trillernden Rufreihen („hüiijhrr“ oder „wuhihihi“) werden zum Ende der Gesangstrophe immer schneller. Bei Störung bzw. starker Erregung äußern Schwarzmilane, auch dem Rotmilan sehr ähnelnde, „gihwiwiwi“ Rufe. Am Brutplatz ist auch duettartiges Rufen beider Geschlechter zu vernehmen.
Hier können Sie den Ruf des Schwarzmilans hören.
Autor: Lutgens, Hans / Tierstimmenarchiv Berlin
Der Schwarzmilan in Bayern
Lebensraum und Lebensweise
© Heither H.
Auch außerhalb der Brutzeit hält sich der Schwarzmilan häufig an Seen und Flüssen auf. Wenn das Nahrungsangebot und der Niststandort passen, können auch trockene, wasserferne Lebensräume genutzt werden. Die tagaktiven Schwarzmilane sind sehr gesellig. Nach der Phase der Jungenaufzucht suchen sie sich Schlafbäume, auf denen sie häufig Schlafgesellschaften von mehreren Vögeln bilden. Gelegentlich gesellen sich auch Rotmilane dazu. An günstigen Nahrungsplätzen kann es zu größeren Ansammlungen von Vögeln kommen.
Ernährung
Der Schwarzmilan im Jahresverlauf
Die europäischen Schwarzmilane sind in der Regel Zugvögel. Sie überwintern überwiegend in Afrika südlich der Sahara und vereinzelt auch in Südeuropa z.B. in Sizilien. Der Wegzug vom Brutgebiet beginnt teilweise schon Ende Juli. Die Elterntiere ziehen meist 3 bis 4 Wochen vor den Jungvögeln ab. Der Heimzug ins Brutgebiet ist im Mittelmeerraum hauptsächlich in der zweiten Märzhälfte zu beobachten. Jungvögel kommen erst mit der Geschlechtsreife im 4 bis 5 Lebensjahr in ihre Brutheimat zurück. Nach der Ankunft im Brutrevier beginnt die Balz. Die ersten Schwarzmilane beginnen bereits Anfang April mit dem Legen der Eier. Das Bebrüten beginnt mit dem ersten der 2 bis 3 Eier, die im Abstand von 2 bis 3 Tagen gelegt werden. Nach durchschnittlich 32 Tagen schlüpfen die Jungen. 7 bis 8 Wochen später werden die Jungen flügge. Nach dem Ausfliegen werden sie noch 15 bis 36 Tage von den Eltern bis zur Selbstständigkeit betreut.
Jägersprache
Im Laufe der Jahrzehnte haben sich unter Jägern für bestimmte Aktivitäten, Körpermerkmale oder Verhaltensweisen im Zusammenhang mit einer Tierart Begriffe eingebürgert. Einige davon sind hier aufgeführt.
- Balz: Paarungszeit
- Mauser: Wechsel / Erneuerung der Federn
- Terzel: männliches Tier
- Weib: weibliches Tier
- Ständer, Fänge: Beine, Füße
- Hosen: Beinbefiederung
- Stoß: Schwanz
- Geschmeiß: Kot
- Kröpfen, atzen: fressen
Management
Die illegale Tötung eines ganzjährig geschonten Wildtieres stellt eine Straftat nach § 38 Abs.1 Nr.2 des Bundesjagdgesetzes dar.
Auch das Sammeln und Stören von Gelegen des Federwildes ist verboten nach § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und § 22 Abs.3 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG).
Der Schwarzmilan unterliegt dem Anhang I der Vogelschutzrichtlinie, daher wurden für ihn in Bayern Vogelschutzgebiete (SPA) ausgewiesen. In diesen Gebieten wird sein Brutbestand kartiert und der Erhaltungszustand bewertet.