ASP - Afrikanische Schweinepest
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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung und kommt ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen vor. Sie führt zu schweren Symptomen und verläuft in den meisten Fällen tödlich. Im Gegensatz zur klassischen Schweinepest gibt es für die ASP bisher keinen Impfstoff. Die ASP ist auf Menschen nicht übertragbar und auch vom Fleisch-Verzehr geht keine gesundheitliche Gefahr aus.
Im September 2020 ist die Tierseuch erstmalig in Deutschland nachgewiesen worden. Neben Brandenburg sind auch die Bundesländer Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz von ASP-Fällen betroffen. Neue Fälle werden überwiegend bei Wildschweinen gemeldet. Aber auch Hausschweinbestände waren bereits von einem Ausbruch betroffen.
Die Afrikanische Schweinepest in Deutschland
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Trotz der Entfernung zu Bayern, kann die ASP jederzeit nach Bayern eingeschleppt werden. Besonders die unbeabsichtigte Verbringung des Virus durch den Menschen, z. B. durch unachtsam weggeworfene, kontaminierte Nahrungsmittel stellt ein großes Risiko dar. Bei der weiteren Verbreitung ist die Schwarzwilddichte ein bedeutender Faktor. Daher trägt die Jägerschaft bei der Seuchenprävention eine große Verantwortung.
Auf Bayern hat der ASP-Ausbruch unmittelbar keine tierseuchenrechtlichen Auswirkungen. Mit dem Ausbruch hat Deutschland allerdings den Status ASP-Frei verloren, was auch den bayerischen Markt für Schweinefleisch vor große Herausforderungen stellt. Um weiteren Schaden abzuwenden und Tierleid zu vermeiden, ist es daher wichtig, dass die weitere Verbreitung oder ein Eintrag in die Hausschweinebestände verhindert wird. Dazu sind auch jagdliche Präventionsmaßnahmen unumgänglich.
Bayern ist für einen eventuellen ASP-Ausbruch gut gerüstet und hat frühzeitig entsprechende Präventionsmaßnahmen eingeleitet. Mit dem aktualisierten Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild werden der Jägerschaft effiziente Mittel zur Bejagung von Wildschweinen an die Hand gegeben. So sind für die Jäger der Einsatz von Nachtsichttechnik und die Fangjagd deutlich unbürokratischer möglich. Die seit Jahrzehnten bayernweit ansteigenden Strecken zeigen, dass die zur Verfügung gestellten Werkzeuge zur Schwarzwildreduktion wirksam sind und dass die Jägerschaft ihre Verantwortung für den ländlichen Raum und das Tierwohl ernst nimmt.
Im Falle eines Seuchenausbruchs leitet das zuständige Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz auf Grundlage des Rahmenplans Afrikanische Schweinepest notwendige Maßnahmen ein.
Aktuelle Informationen zum Seuchengeschehen sind auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts zu finden.
Weiterführende Informationen:
Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild
© StMELF
Angesichts der heranrückenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) baut Staatsministerin Michaela Kaniber die jagdlichen Präventivmaßnahmen in Bayern aus. Mit dem neuen Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild werden den bayerischen Jägerinnen und Jägern noch effizientere Mittel zur Bejagung der Wildschweinbestände zur Verfügung gestellt.
Ausbreitungskarten Afrikanische Schweinepest
© FLI
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) zeigt als eine Virusinfektion ein typisches Seuchengeschehen bei Haus- und Wildschweine, dessen dynamischer und sprunghafter Ausbreitungsverlauf in Osteuropa anhand des Kartenmaterials besonders gut nachzuvollziehen ist. Durch die sprunghafte Ausbreitung der ASP an die deutsch-polnische Grenze ist Bayern nun ebenfalls näher an das Seuchengeschehen herangerückt. Mehr
Fakten und FAQ zur Afrikanischen Schweinepest
© Tony Hegewald/Pixelio.de
Ist die Seuche auf den Menschen übertragbar? Wie verbreitet sich das Virus? Kann ich noch Fleisch von Wildschweinen essen? Diese und viele weitere Fragen werden hier beantwortet. Mehr
Aufwandsentschädigung für ASP-Monitoring
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Das Fallwildmonitoring ASP hat sich als Frühwarnsystem bewährt. Für die Beprobung verendet aufgefundener, auffällig erlegter und verunfallter Wildschweine wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € gewährt. Mehr
Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild
© Janko, C.
Der Ministerrat hat auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) ein Anreizprogramm für die bayerische Jägerschaft beschlossen. Mehr
Jagdlicher Einsatz von Nachtsichttechnik
© BLKA
Auf Initiative von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und Innenminister Joachim Herrmann ist mit Inkrafttreten des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes das waffenrechtliche Verbot von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsatzgeräten für jagdliche Zwecke entfallen. Mehr
Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten
© Wolfgang Kruck-Fotolia.com
Weiterführende Informationen
- Informationen zur ASP vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
- Hinweise zur ASP vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium (StMELF)
- Rahmenplan Afrikanische Schweinepest des Bayerischen Umweltministeriums (StMUV)
- Hinweise zur ASP vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Informationen zur ASP vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
Expertenwissen Schwarzwild
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