Saufang
© Hahn N.
Steigende Bestandszahlen beim Schwarzwild und die Gefahr der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Bayern stellen die Jägerschaft vor große Herausforderungen. Die nachhaltige und bayernweite Reduktion der Schwarzwildbestände erfordert das gemeinsame Bestreben aller Beteiligten unter dem Einsatz sämtlicher zur Verfügung stehender Bejagungsinstrumente. Die Jägerschaft greift dabei auf unterschiedliche Bejagungsmethoden und technische Hilfsmittel zurück. Dazu zählen die ganzjährige Kirrrjagd, Erntejagden im Spätsommer, revierübergreifende Bewegungsjagden im Herbst und Winter sowie seit einigen Jahren die Verwendung von Nachtsichttechnik. Aber auch der Einsatz von Saufängen wird seitens der Jägerschaft mittlerweile stark nachgefragt. Zur letzten bayernweiten Erhebung Ende 2019 waren bereits rund 100 Saufänge im Einsatz.
Saufänge können als mobile oder stationäre Fanganlagen errichtet werden. Kleinere Fänge ermöglichen durch den vergleichsweise geringen Aufwand beim Auf- und Umstellen einen flexiblen Einsatz im Revier und eine schnelle Reaktion auf die regionalen jagdlichen Gegebenheiten. Größere Anlagen eignen sich dahingegen für Bereiche, die regelmäßig von Schwarzwild im Jahresverlauf frequentiert werden und somit durch die Größe der Fanganlage auch eine größere Anzahl an Tieren gefangen werden kann. Damit stellt der Einsatz von Saufängen ein zusätzliches Bejagungsinstrument dar, welches neben der hohen Effizienz bei vergleichsweise geringem Jagd- und Störungsdruck, die Aspekte der Weidgerechtigkeit und des Tierschutzes vollumfänglich berücksichtigt. In Ergänzung zu anderen Jagdarten leisten Saufänge so, insbesondere in Gebieten, die ansonsten nur schwer oder eingeschränkt bejagbar sind, einen wertvollen Beitrag zur Regulierung von Schwarzwildbeständen.
Für den Einsatz eines Saufangs im eigenen Revier, erteilen die unteren Jagbehörde eine Genehmigung. Das Genehmigungsverfahren wurde durch das aktualisierte „Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild“ deutlich entbürokratisiert, um die Jägerschaft bestmöglich zu unterstützen. Weitere Details zum Genehmigungsverfahren und dem Einsatz von Saufängen sind unter den nachfolgenden Punkten aufgeführt.
Erfahrungen aus der Praxis
Einen umfassenden Überblick über den Einsatz von Saufängen gibt der Leitfaden des Thünen-Instituts „Schwarzwildfänge – Ein Methodenüberblick für Jagdpraktiker und Jagdrechtsinhaber, Jagd- und Veterinärbehörden“ und dient somit als wertvolle Praxishilfe für den weid- und tierschutzgerechten sowie effizienten Einsatz von Saufängen.
Der Leitfaden gibt dabei einen Überblick u. a. zu folgenden Themen:
- Aspekte des Tierschutzes und der Betriebssicherheit sowie Unfallverhütung
- Technische Anforderungen, Bauweisen und Typen
- Standort, Betrieb und Betreuung
- Praktische Hinweise zur tierschutzgerechten Erlegung von gefangenem Schwarzwild
- Kosten
Bauweisen
Abhängig von den Revierverhältnissen und persönlichen Präferenzen des Revierinhabers können mobile oder stationäre (ortsfeste) Fanganlagen zum Einsatz kommen.
Räumlich begrenzte Fangeinrichtung. Meist bestehend aus Metallblech oder Metallgitter. Kann situationsabhängig mit verhältnismäßig geringem Aufwand im Revier auf- oder umgestellt werden. Im Rahmen der Seuchenprävention, bei entsprechender Ausstattung und Dimensionierung, auch geeignet als reiner Frischlingsfang.
Räumlich größere und ortsfest verbaute sowie ortsgebundene Anlagen. Dazu geeignet, um möglichst ganze Rotten zu fangen. Aufwändiger in der Bauweise und nicht flexibel umsetzbar.
Genehmigungsverfahren
Für die Anlage und den Einsatz von Saufängen erteilen die zuständigen unteren Jagdbehörden die notwendige Genehmigung. Dazu muss der Revierinhaber in einem formlosen, schriftlichen Antrag darlegen, dass er örtlich den Einsatz des Saufangs als Baustein seines Schwarzwildmanagements für erforderlich erachtet. Es muss außerdem die geplante Bauweise des Saufangs beschrieben werden.
In Bayern werden die im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) vom Thünen-Institut geprüften und empfohlenen und im oben aufgeführten Leitfaden dargestellten Bauweisen als geeignet und tierschutzgerecht anerkannt.
Darüber hinaus können auch in anderen Revieren bereits genehmigte Saufang-Bauweisen anerkannt werden. Bei allen anderen Bauweisen bedarf es einer gesonderten Einzelfallprüfung durch die zuständige Behörde.
Weitere Details können Sie den folgenden Vollzugsschreiben entnehmen. Bei konkreten Fragen zur Beantragung stehen Ihnen die unteren Jagdbehörden an der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gerne zur Verfügung.