Wildtiermanagement und Beratung
In unserer heutigen Gesellschaft findet sich eine Sammlung an unterschiedlichen Meinungen zu Wildtieren. Diese sind unter anderem durch Unterschiede bei den persönlichen Interessen, der Bildung, der sozialen Herkunft und der Art der Erziehung sehr vielseitig.
Der Beratung kommt eine wichtige Rolle in der Vermittlung von Inhalten zu Wildtieren und deren Ansprüchen zu. Infolge des engen Zusammenlebens in unserer Kulturlandschaft kommt es zunehmend auch zu Spannungsfeldern zwischen Mensch und Wildtier. Wirtschaftliche Schäden durch Rehe oder Wildschweine oder aber Ärgernisse durch Verkotung von Gänsen sind nur einige Gründe, die zu Konflikten zwischen Tier und Mensch führen.
Wildtiermanagement
Managementpläne und Projekte
Elchplan Bayern
© Kyslynskyy,S. -Fotolia.com
Die Zuwanderung des Elches als großer Pflanzenfresser in die bayerische Kulturlandschaft war der Anlass für die Erstellung des Elchplans für Bayern. Er beinhaltet verschiedene Strategien zum Umgang mit wandernden Elchen im Grenzgebiet zu Tschechien. Mehr
Ausgewählte weitere Managementpläne
Wildlebensraumberatung in Bayern
© Janko, C.
Mit dem Programm Wildlebensraumberatung Bayern sind wir in der Lage Lebensräume für Wildtiere in der Agrarlandschaft ökologisch aufgewertet zu gestalten. Dies sorgt für bessere Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen, schafft eine strukturreiche Kulturlandschaft und fördert somit auf vielfältige Art und Weise die bayerische Artenvielfalt. Mehr
Handlungsempfehlungen
„Mäh-Knigge“: Handlungsempfehlungen zur tierschonenden Mahd
© LfL
Der „Mäh-Knigge“ wurde von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) erarbeitet und soll Handlungsempfehlungen zum richtigen Verhalten für Landwirte aufzeigen, wie Reh, Feldhase & Co bei der Mahd geschont werden können. Mehr
LfL-Information als PDF-Download oder zum Bestellen als Print-Version
Die Bayerische Jägerprüfung
Die Jägerprüfung
Um in Deutschland auf die Jagd gehen zu können, bedarf es einer behördlichen Erlaubnis (Jagdschein). Gemäß § 15 Abs. 5 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist die erste Erteilung eines Jagdscheins davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat.
Der Jagdschein
© Rainer Sturm/Pixelio.de
Der künftige Jäger muss mindestens 120 Stunden theoretische und praktische Ausbildung nachweisen, um an der Jägerprüfung teilnehmen zu können. Jäger tragen große Verantwortung, die Wildtiere zu schützen und deren Lebensräume zu verbessern. Mehr