Kolkrabe
© Mittermeier B.
Der Kolkrabe ist die größte Singvogelart Europas. Er gehört zur Familie der Rabenvögel. Unterscheidungsmerkmale zur Verwandten Rabenkrähe sind seine fast doppelt so große Körpergröße, die auffälligen Kehlfedern und der klobige Schnabel.
Erscheinungsbild
Sein Schnabel, die Ständer (Beine) und auch das Gefieder sind komplett schwarz. Je nach Lichtverhältnissen haben seine Federn einen metallischen Glanz. Das Jugendkleid des Kolkraben ist matter und schimmert noch nicht so metallisch wie das der adulten Vögel. Charakteristisch für den Kolkraben sind seine Kehlfedern. Sein großer schwarzer Schnabel ist auffällig gekrümmt und auch im Flug markant.
Fliegend ist der Kolkrabe neben seiner Größe auch an seinem keilförmigen Stoß (Schwanz) zu erkennen. Häufig kann man Kolkraben in großer Höhe kreisend beobachten, wobei sie ihre Flügel waagerecht oder gesenkt halten. Oft fliegen sie paarweise und in schnellem Tempo. Die Männchen sind geringfügig größer und schwerer als die Weibchen. Am Gefieder kann das Geschlecht des Kolkraben nicht bestimmt werden.
Wissenswertes auf einen Blick
- Wissenschaftlicher Name: Corvus corax
- Gewicht: 1 – 1,5 kg
- Größe: Gesamtlänge 54 - 67 cm, Flügelspannweite 115 - 130 cm
- Alter: bis zu 20 Jahre
- Geschlechterunterschied: keine Unterschiede im Gefieder
- Gelege: 3 - 6 Eier; ein Gelege pro Jahr
Die charakteristischen Rufe des Kolkraben
Der Name „Kolkrabe“ lässt sich vermutlich aus dem Ruf des Vogels ableiten: Zur Revierabgrenzung ruft er wiederholt „korrp“. Warnrufe sind in der Regel schneller: „krack- krack- krack“. Die Lautäußerungen des Kolkraben sind laut, tief und mit gerolltem „r“.
Autor: Tembrock, Günter / Tierstimmenarchiv Berlin
Der Kolkrabe in Bayern
Der Kolkrabe galt in Europa lange Zeit als Schädling, denn mit seinem mächtigen Schnabel kann er kleine bis mittelgroße Säugetiere und Gelege erbeuten. Daher wurde er früher intensiv bejagt und war für eine Weile aus den deutschen Mittelgebirgen weitgehend verschwunden und bis 1940 in ganz Mitteleuropa stark dezimiert. Die Erholungsphase der Bestände dauert bis heute an. Mittlerweile kann der Kolkrabe sowohl im alpinen Bereichen Bayerns als auch im Flachland und in den Mittelgebirgen wie Rhön und Fichtelgebirge beobachtet werden. Der Brutbestand in Bayern umfasst etwa 1200 - 1500 Brutpaare.
Lebensraum und Lebensweise
© Heither H.
Kolkrabenpaare leben meist in einer Dauerehe, sind sehr territorial und verteidigen ihre Reviere sowohl gegenüber anderen Kolkraben, als auch gegen andere Vogelarten. Insbesondere Greifvögel und Rabenkrähen werden im Brutterritorium von den Kolkraben nicht geduldet.
Während das weibliche Tier die Eier ca. 20 Tage lang brütet, kümmert sich das Männchen in dieser Zeit um die Futtersuche. Die anschließende Nestlingszeit dauert 40 Tage, danach bleibt die junge Kolkrabenfamilie noch bis in den Herbst zusammen. Sobald sich die Jungen von den Elterntieren trennen, fangen die jungen unverpaarten Tiere an – meist in Schwärmen – über weite Distanzen umherzustreifen.
Kolkraben sind sehr anpassungsfähig und besiedeln Gebiete an Küsten ebenso wie Wälder und offene Landschaften. Bevorzugt leben sie jedoch in Waldgebieten und bauen ihren Horst in Bäumen. Auch Felswände werden als Nestsstandorte genutzt. Hier baut das Paar dann meist mehrere Horste.
Ernährung
Kolkrabe im Jahresverlauf
Die Mauser des Kolkraben findet zwischen Mai und Oktober statt.
- Balzbeginn: Januar
- Brutzeit: März – Juni
- Brutdauer: 20 – 21 Tage
- Nestlingszeit: Juni-Juli (mind. 40 Tage)
Jägersprache
- Ständer: Beine, Füße
- Geschmeiß: Kot
- Rätschen: Warnrufe
- Balz: Paarung
- Schwungfedern: Schwung- und Stoßfedern bilden das Großgefieder
- Standvogel: Vogel bleibt ganzjährig im Brutgebiet
- Horst: Nest
- Horstbaum: Baum in dem sich ein Nest befindet
- Nestlingszeit: Zeit in der sich der junge Vogel noch im Nest befindet und abhängig von den Elternvögeln ist
- Mauser: Gefiederwechsel
- Stoß: Steuerfedern, Schwanzfedern
- Jugendkleid: Gefieder der Jungvögel
Management
Der Kolkrabe unterliegt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) dem Jagdrecht.
Er besitzt jedoch keine Jagdzeit und ist daher ganzjährig geschont.
Die illegale Tötung eines ganzjährig geschonten Wildtieres stellt eine Straftat nach § 38 Abs. 1 Nr .2 des Bundesjagdgesetzes dar.
Auch das Sammeln und Stören von Gelegen des Federwildes ist verboten nach § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und § 22 Abs. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG).