Forstliche Gutachten
Kommen Reh-, Rot- oder Gamswild in zu großer Zahl vor, werden vor allem junge Tannen oder Laubbäume wie Eiche oder Edellaubhölzer durch übermäßigen Verbiss der Knospen am Aufwachsen gehindert. Diese bleiben dann gegenüber den weniger schmackhaften Baumarten in ihrer Entwicklung zurück. Aus artenreichen und gemischten Verjüngungen können so im Lauf der Zeit Nadelholzreinbestände mit all ihren Nachteilen entstehen.
© Bosch, T., (LWF)
Forstliche Gutachten im Detail
Wenn Sie sich für die Ergebnisse der Forstlichen Gutachten im Detail interessieren, klicken Sie auf die einzelnen Bilder. Dort erwarten Sie interaktive Karten zu den Verbisssituationen der Baumarten Fichte, Tanne, Kiefer, Buche und Eiche, sowie zu der Kategorie Edellaubbäume.
Gutachten zur Situation der Waldverjüngung
© Bosch, T., (LWF)
In den Forstlichen Gutachten (kurz auch Vegetationsgutachten genannt) werden die Situation der Waldverjüngung sowie die Verbiss- und Fegeschäden durch Schalenwild erfasst und bewertet. Der wichtigste Weiser für den Schalenwildeinfluss auf die Waldverjüngung ist der Anteil der Pflanzen mit frischem Leittriebverbiss. Darüber hinaus werden weitere Auswertungen der Verjüngungsinventur sowie Erkenntnisse zur Waldsituation z. B. aus Waldbegängen für die Einwertung der Situation der Waldverjüngung herangezogen.
Die Forstlichen Gutachten sind somit ein wertvolles Hilfsmittel für die Aufstellung der Abschusspläne durch die Beteiligten. Sie liefern einen wichtigen Beitrag, um die Diskussionen in der Wald-Wild-Frage zu versachlichen und vor Ort gemeinsam wald- und wildverträgliche Lösungen zu finden.
Bayernweite Verjüngungsinventur
© Kudernatsch, T.
Auf jeder Fläche werden entlang einer Geraden an fünf Stichprobepunkten jeweils 15 Einzelbäumchen untersucht, die größer oder gleich 20 Zentimeter sind. Dabei werden folgende Kriterien erfasst:
- Baumart und Höhe
- Leittriebverbiss durch Schalenwild
- Verbiss im oberen Drittel durch Schalenwild
- Fegeschäden
Soweit vorhanden werden an jedem der fünf Stichprobenpunkte auch die nächstgelegenen fünf Bäumchen aufgenommen, die kleiner als 20 Zentimeter sind sowie diejenigen, die bereits über die maximale Verbisshöhe hinausgewachsen sind.
Weiterentwicklungen haben sich bewährt
© Bosch, T., (LWF)
Diese Neuerungen haben dazu beigetragen, die Aussagekraft und Transparenz der Forstlichen Gutachten zu erhöhen und die Eigenverantwortung der Beteiligten zu stärken, weshalb sie auch künftig ein fester Bestandteil der Forstlichen Gutachten sein werden. Dies ergab eine Befragung, die von der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) durchgeführt wurde.
Die detaillierten Ergebnisse dieser Befragung finden Sie hier (LWF)
Weiterführende Informationen rund um das Forstliche Gutachten finden Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Forstverwaltung und dem Waldbesitzer-Portal. Dort können Sie beispielsweise Details über die gesetzlichen Grundlagen, das Aufnahmeverfahren, die Revierweisen Aussagen oder die Ergebnisse der letzten Jahre erfahren.
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